SATZUNG

§1 Name, Sitz, Grundsätze, Geschäftsjahr

Der Club führt den Namen HTHC BUSINESS Club und hat seinen Sitz in der Geschäftsstelle des Harvestehuder Tennis- und Hockey-Club (HTHC), Barmbeker Straße 106 in 22303 Hamburg.

Der Club ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Das Geschäftsjahr des Clubs ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck des Clubs, Verwendung seiner Mittel

Im Mittelpunkt des Clubs steht die Begegnung und das Networking zu geschäftlichen Zwecken inner­halb der Mitglieder.

Die Mittel des Clubs werden vorrangig zur Förderung des Leistungssports im HTHC und zur Unterstützung sozialer Einrichtungen wie den Verein „Hände für Kinder e.V. – Der neue Kupferhof“ eingesetzt.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs.

 

§3 Leistungen des Clubs

Der Club steht für Begegnungen und Networking zwischen Menschen, die dem HTHC angehören, mit diesem verbunden sind oder sich mit ihm verbinden wollen. Und dieses im Bewusstsein, dass digita­les Networking den Alltag stark bestimmt, direktes und persönliches Beziehungsmanagement aber entscheidet.

Das Clubleben wird mit einem umfangreichen Angebot an Vorträgen, Diskussionsrunden, Fest- und Kulturveranstaltungen gestaltet. Den Mitgliedern stehen die Räumlichkeiten des HTHC zur Verfü­gung. Clubtermine sollen regelmäßig auch bei Clubmitgliedern vor Ort oder an weiteren Örtlichkeiten stattfinden.

Hochwertige sportliche Veranstaltungen, insbesondere die Hockey-Bundesliga, werden über die Sai­son hinweg für großartige Momente sorgen und Gelegenheiten bieten, geschäftliche Verbindungen zu knüpfen und zu festigen.

 

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Clubs kann jede natürliche und juristische Person werden. Wer Mitglied des Clubs wer­den will, muss durch ein Mitglied vorgeschlagen werden. Der Vorschlag ist schriftlich unter Angabe des Namens, des Standes (Beruf) und der Anschrift des Vorgeschlagenen einzureichen. Über die Mit­gliedschaft wird binnen einer Frist von 14 Tagen durch den Vorstand entschieden. Eine Pflicht zur Aufnahme besteht nicht. Mit der positiven Entscheidung über die Aufnahme kommt ein Mitglied­schaftsvertrag zustande. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

Bei einer Firmenmitgliedschaft werden die Mitgliedschaftsrechte durch einen entsandten Vertreter wahrgenommen.

Sollte ein Aufnahmestopp vorliegen, wird der Antragsteller in eine Warteliste aufgenommen.

 

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  • mit dem Tod des Mitglieds
  • durch Austritt
  • durch Ausschluss
  • bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist oder wenn es grob fahrlässig gegen die Clubinteressen verstoßen hat.

Der Ausschluss wird vom Vorstand nach Zustimmung von mindestens fünf weiteren Clubmitgliedern ausgesprochen. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu recht­fertigen.

 

§6 Mitgliedsbeiträge, Kosten

Für die Leistungen des Clubs nach §3 werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Der Jahresbeitrag beträgt 1.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er wird Ende Februar eines Jahres in Rechnung gestellt und ist spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Der Beitrag kann von Zeit zu Zeit in angemessener Weise aufgrund gestiegener Kosten angepasst werden. Die Festlegung erfolgt durch den Vorstand unter Einbeziehung von mindesten fünf weiteren Mitgliedern und wird den Mitgliedern vor dem 30. September eines Jahres mitgeteilt.

Sofern neben den Beiträgen Gebühren für einzelne Veranstaltungen zu erheben sind, sind diese re­gelmäßig kostendeckend zu bemessen.

 

§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern des Clubs. Zwei Vorstände werden aus der Mitte seiner Mitglieder bestimmt, der Erste Vorsitzende des HTHC übernimmt diese Funktion qua Amt. Alle drei Vorstände wirken in ihrer Funktion ehrenamtlich und in gleichberechtigter Partnerschaft.

Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus, so wird aus den Reihen der Clubmitglieder ein neues Mit­glied für den Vorstand benannt.

Der Club wird von jeweils zwei Mitgliedern des Vorstands gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

 

§8 Clubveranstaltungen

Anmeldungen und Absagen zu Clubveranstaltungen können nur schriftlich in der Geschäftsstelle des HTHC oder per E-Mail entgegengenommen werden. Bei begrenztem Platzangebot entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Reservierungen.

Private Veranstaltungen in Räumen des HTHC sind vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten nach Ab­sprache möglich.

Die Mitglieder können Gäste in die Räumlichkeiten des HTHC mitbringen. Die Gäste sind verpflichtet, die Clubregeln zu beachten.

 

§9 Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung

Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung der Satzungszwecke des Clubs notwendig ist.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

Hamburg, den 23. November 2018

Für den Vorstand
Michael Faulenbach